Sonstige Informationen, Meldungen und Stellungnahmen

OE1-Logo - Link zur Meldung von Staatssekretärin Christine Marek zur Teilzeitkarenz OE1 17.1.2007: Marek - Elternteilzeit und Kinderbetreuung
Ö1 Mittagsjournal/Barbara Krommer: ÖVP-Nationalratsabgeordnete Christine Marek ist die neue Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. Sie wird für Lehrlinge, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für Frauen am Arbeitsmarkt und das neue Arbeitsrecht zuständig sein.
 
Link zum Artikel von Homebase über Gerichtsverfahren wegen Elternteilzeit
Teilzeit führt immer öfter vor Gericht
: Wie aber funktioniert die Elternteilzeit in der Praxis? Faktum ist, daß weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber bisher eine rechte Freude mit der Elternteilzeit haben....
 
Logo der Arbeiterkammer - Link zur Seite mit ausführlichen Informationen zur Elternteilzeit Informationen der Arbeiterkammer zur Elternteilzeit: Hinweise zur Anspruchsberechtigung, insbesondere in Betrieben mit weniger als 21 MitarbeiterInnen, Bild einer Familie mit Kind Musterbriefe für den Anspruch und für die Änderung der Lage u.a.m.
 

 

Elternteilzeit: Schnell, aber unfair
Der Gesetzgeber gibt bei Urteilen zur Elternteilzeit keine Möglichkeit zur Berufung, der OGH hat daran nichts auszusetzen.
 

 
Logo des ÖGB
ÖGB-Frauen kritisieren Mängel
bei der Elternteilzeit
KONTAKTDATEN:
 
Photo von PeterAdler
1190 Wien, Billrothstr 86/2-3
+43-1-486 26 71
mobil: +43-676-3 699 699
Fax: +43-1-486 26 73
email: pa@ate.at
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
ATU58336946
 
Elternteilzeit
Information und Konfliktlösung
 
 
 

 

 
Foto einer jungen Frau mit zwei lachenden Kindern © Johannes Habsburg-Lothringen 2006
 
Elternteilzeit - wo liegt das Problem?
Das Ziel der Elternteilzeit ist die erleichterte Möglichkeit der Betreuung des Kindes durch einen Elternteil. Wo aber liegen die Probleme?
  • Reduktion der Arbeitszeit: Es kann eine Umorganisation notwendig werden, die jedenfalls Aufwand bedeutet.
  • Kündigungsschutz: Der/die ArbeitgeberIn sind irritiert durch den Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr des Kindes und die gegebenenfalls bis zu drei weiteren Jahre des Motivkündigungsschutzes.
Es kann passieren, daß durch einen (notwendigerweise) formellen Antrag auf Elternteilzeit ein durchaus intaktes Vertrauensverhältnis zwischen ArbeitgeberIn/ArbeitnehmerIn empfindlich gestört wird. Eine Klage der Arbeitgeberseite auf Unterlassung oder des/der ArbeitnehmerIn auf Zustimmung ist selten geeignet, die Beziehung zu verbessern.

Wir empfehlen daher, in diesen Fällen rasch und unbürokratisch mit Unterstützung einer fachkundigen Mediatorin oder eines geschulten Mediators das persönliche Klima wieder herzustellen und gemeinsam Lösungen und Wege zu finden.
 
 
gesetzliche Grundlagen
 
 
Überblick
Im Mutterschutzgesetz, im Väterkarenzgesetz und im Landarbeitsgesetz ist ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung und Änderung der Lage der Arbeitszeit bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres bzw. einem späteren Schuleintritt des Kindes bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung bzw. auf Rückkehr zur bisherigen Lage der Arbeitszeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verankert worden.
Das neue Gesetz ist mit 1.7.2004 in Kraft getreten und gilt für Eltern, Pflege- und Adoptiveltern, deren Kinder nach dem 30.6.2004 geboren wurden. Durch Klicken auf diesen Satz können Sie das Bundesgesetzblatt herunterladen (768 KB).

Kündigungsschutz bei Elternteilzeit
... beginnt mit der Bekanntgabe, frühestens vier Monate vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung und dauert bis 4 Wochen nach dem 4.Geburtstag des Kindes. Danach gibt es noch bis zum 7.Lebensjahr die Anfechtungsmöglichkeit der Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn.

Link zur Übersicht zur Elternkarenz der Steuerberatungskanzlei Szabo und PartnerInnen
Übersicht zur Elternkarenz der Steuerberatungskanzlei Szabo und PartnerInnen
: eine sehr übersichtliche Darstellung der Gesetzeslage.
 
 
Sonstige Fristen:
  • Beginn nach Ablauf der Schutzfrist nach der Entbindung.
  • Antrag innerhalb von 8 Wochen (12 Wochen bei Mehrlingen/Kaiserschnitt)
  • Wenn Beginn nicht nach der Schutzfrist, dann Antrag 3 Monate vor Antritt.
 
 
'großer Anspruch'
in Betrieben mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen und Arbeitsverhältnis mehr als 3 Jahre:
  1. 3 Monate Mindestdauer
  2. schriftlich und präzise formulierter Antrag (insbes. Beginn und Ende, Umfang der Arbeitszeit, Lage (Arbeitsbeginn und Arbeitsende)
  3. Einigung innerhalb von zwei Wochen, ansonsten:
    • wenn Betriebsrat vorhanden auf Wunsch der/des DienstnehmerIn Hinzuziehung
    • dann bei Einvernehmen Hinzuziehung von VertreterInnen der gesetzlichen Interessensvertretungen
  4. Wenn keine Einigung innerhalb dieser vier Wochen, kann der Elternteil die Elternteilzeit antreten wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb weiterer zwei Wochen einen Antrag beim ASG zur gütlichen Einigung stellt.
  5. Wenn kein Vergleich beim ASG innerhalb von vier Wochen, kann der Arbeitgeber innerhalb einer weiteren Woche eine Klage beim ASG einbringen wegen betrieblicher Erfordernisse.
'kleiner Anspruch'
in Betrieben mit weniger als 21 ArbeitnehmerInnen oder Arbeitsverhältnis weniger als 3 Jahre; Unterschiede zum 'großen Anspruch':
  • Einwilligung des Arbeitsgebers kann aus sachlichen Gründen verweigert werden.
  • ArbeitnehmerIn muß bei Nichtzustimmung innerhalb von 2 Wochen eine Klage beim ASG einbringen.
  • Der/Die ArbeitnehmerIn kann vor Zustimmung des Gerichts die Elternteilzeit nicht antreten.
 
 
Nehmen Sie bei einem Konflikt Mediation in Anspruch!
Wenn es zwischen dem Unternehmen und dem/der ArbeitnehmerIn zu keiner Einigung kommt, ist die rasche Hinzuziehung einer Mediatorin oder eines Mediators die beste Vorgangsweise, damit es zu keiner Verstimmung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn kommt.
 
 
Hotline
Folgende MediatorInnen sind für diese Aufgabenstellung speziell vorbereitet; rufen Sie an oder schicken Sie ein email:
Foto von Dr.Peter Adler - Anklicken, um ein email zu schreiben
Mag.Dr.Peter Adler

+43-676-3 699 699
email: peter.adler@elternteilzeit.at

Unternehmensberater und Mediator
1010 Wien, Werdertorg.14/6
3950 Gmünd, Kleineibensteinerstr.40

Foto der Mediatorin Mag.Gerda Ruppi-Lang - Anklicken, um ein email zu schreiben

Mag.Gerda Ruppi-Lang

+43-699-11 44 20 90
email: gerda.ruppi-Lang@elternteilzeit.at

Unternehmensberaterin und Mediatorin Wien, Schwechat

Foto von Dr.Alfred Trendl - Anklicken, um ein email zu schreiben

Dr.Alfred Trendl

+43-1-523 33 59-0
email: alfred.trendl@elternteilzeit.at

Unternehmens- und Steuerberater, Mediator
1070 Wien, Neubaugasse 79



 
 
Förderungen und Unterstützungen
Zur wirtschaftlichen Unterstützung der Elternteilzeit stehen diverse Förderungen zur Verfügung:
 
 
Logo der Austria Wirtschaftsservice - Link zu den Förderrichtlinien Elternteilzeit Förderung der Elternteilzeit durch die AWS: bis zu € 2.000,- für Investitionen (z.B. Telekommunikation, neue Arbeitsplätze), € 500,- je Vereinbarung.
ACHTUNG: VOR Abschluß der Vereinbarung !!
 
 
 
ELTERNTEILZEIT - FÖRDERUNG BEI ERSATZKRAFTEINSTELLUNG
Wird im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Elternteilzeit durch eine/n Arbeitnehmer/in vom Arbeitgeber eine Ersatzkraft eingestellt, ist eine Förderung durch das Arbeitsmarktservice möglich.
Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so hat das Arbeitsmarktservice die Förderung zu gewähren, solange die Fördermittel ausreichen.
 
 
 
Weiterführende Informationen und Links

Die Liste der folgenden Links ist eine Auswahl aus der sehr großen Zahl von Informationsadressen im Internet. Sie stammt aus der Broschüre 'Handbuch zur Chancengleichheit' der Initiative 'Taten statt Worte' (Sitz in Graz, Präsidentin Abg.z.NR. Ridi M.Steibl) und gibt einen Überblick über die Thematik ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Initiativen und Projekte
Rechtliche Grundlagen, AnsprechpartnerInnen im Ministerium, Überblick über Projekte und Initiativen
Schwerpunkte Arbeit, Arbeitszeitmodelle und Arbeitsmarkt
Schwerpunkte Familienorientierung, Betreuung, Karenz, Väter
Schwerpunkt Kosten-Nutzen-Analyse