EU-Bericht über den Zugang von KMU's
zur alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten: Ziel der Studie war die Darstellung der aktuellen Situation
der alternativen (außergerichtlichen) Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in Europa, um damit
zu einer Weiterentwicklung beizutragen. Dabei wurde insbesondere auf die Möglichkeiten der
Verbreitung dieses Systems unter KMU eingegangen.

Video über Wirtschaftsmediation aus einer Veranstaltung der Wirtschaftskammer Österreich.

Wolfgang Polt - Markus Rimser: Aufstellungen mit dem Systembrett
Interventionen für Coaching, Beratung und Therapie - Ökotopia Verlag, Münster 2006
Buch bestellen bei Amazon
Buchpräsentation am 18.10.2006
Österreich
Vereine, Gruppen, Listen
Gemekon - Gesellschaft f.Mediation und Konfliktregelung - Jürgen und Renate Engel, Bremen
Anwaltliche Vereinigung für Mediation
OeGUT
Wirtschaftstreuhänder
arge-konfliktmanagement
www.arge-akademie.com
Coop Mediation
Forum Wirtschaftsmediation
Mediation an der Uni Klagenfurt
OeBM - Österr.Bundesverband der MediatorInnen
Plattform Mediation
Flughafenmediation Wien
www.psychotherapie.at
www.bmsg.gv.at
Obsorge.at - Plattform für das Recht des Kindes auf klare Verhältnisse nach der Trennung
Joanneum Research - Mediation
IWM - Intensivlehrgang Wirtschaftsmediation
DAS Rechtsschutzversicherung
Netzwerk Mediation
MediatorInnenseiten aus Österreich
ARGE Wirtschaftsmediation - Mag.Gerhart Fürst
Zentrum für Mediation und Kommunikation - Mag. Manuela Reimann
www.mediation-update.com
Institut MIT - Mag.Wolfgang Vovsik
Mag.Michael FAUDE
Mediationszentrum - Karin Schuhmann-Hommel
Dipl.Ing.Dr.Christian SCholler, Pregarten
bbs-consulting
WENDEPUNKT - Team für Konfliktregelung
Inmeko - Sellitsch, Neubauer - Graz
Mag. Andrea Jungbauer-Komarek - www.konfliktmediation.at
USA
www.jerryfg.com
www.adrr.com - adr2
www.mwi.org
www.cpradr.org
Schweiz
www.bruggermediation.ch
www.hr-mediation.ch
Niederlande
www.e-mediation.nl
ATU58336946
- Recht: gesetzliche Grundlagen
- Abgrenzung zu verwandten Gebieten
- MediatorInnen-Listen
- Literatur
- Beispielvideos
- Seminare, Aus- und Fortbildung
- Artikel über MediatorInnen
- Fragen und Antworten zur Mediation
- Beispiele von Konfliktlösungen
- Der außergerichtliche Tatausgleich
- ausgewählte Branchen in der Mediation
- Mediationsklauseln
- Mediationsstellen
- Schiedsgerichte
Informations in English - International Mediators
- Berufsrecht der MediatorInnen
- Forschung in der Mediation
- 'Gerichtsnahe' Mediation in Deutschland
- Mediation in Frankreich
- Mediation in England & Wales
- Mediation in den Niederlanden
- Europäiche Familien-Mediationsgesetze
- Harvard Mediation Project"
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn.
( Joseph Joubert)
Der Außergerichtliche Tatausgleich erhält seine Arbeitsaufträge vor allem von den Staatsanwaltschaften, die im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) einen Außergerichtlichen Tatausgleich als Voraussetzung für die Einstellungen eines Strafverfahrens veranlassen können. Die gleiche Möglichkeit haben auch die Gerichte.
Praktisch wird der ATA in Österreich zwar schon seit 1985 - begonnen als regional und auf das Jugendstrafrecht beschränkter Modellversuch – durchgeführt. Für erwachsene Tatverdächtigte ist er seit dem so genannten Diversionsgesetz verbindliches Rechtsgut, welches mit dem Jahr 2000 in Kraft trat.
Mag. Bernd Glaeser, RECHTSANWÄLTE UND AUSSERGERICHTLICHER TATAUSGLEICH
Die Interessen der am Sport beteiligten Personen (Sportler, Trainer, Manager etc.), Organisationen (Vereine, Verbände etc.) und Unternehmen (Sponsoren, Ausrüster etc.) sind meist sehr unterschiedlich. Das führt zwangsläufig zu Konflikten, die mitunter eskalieren.
Unbearbeitete Konflikte wirken sich negativ auf das Image des Sports und die Interessen der beteiligten Sportler aus. Sie schaden auch den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Vereine, Organisationen und Unternehmen.
Im Rahmen einer Mediation können der Eigenanspruch des Sports - Fairness, Objektivität und Chancengleichheit – und wirtschaftliche Interessen in Einklang gebracht werden.
- Sportmediation Wieland Kahl & Walter Hauer
- Sportjugend Hessen - Zusatzausbildung Sportmediation
- 'Weil Siege Gewinner brauchen' - Claudia Grubmayr und Doris Sperger
- con-sens - MediatorInnen für Sportmediation
- Konfliktmanagement- Konfliktvermeidung Konflikt als Chance
- Salzburger Institut für Mediation und Konfliktmanagement
- Mediationsbüro Schwartz in Oldenburg
- Team Sportmediation
- Netzwerk Sportmediation
- Literatur zur Sportmediation
Wieland Kahl & Walter Hauer bieten auf ihrer Homepage 'Mediation:- zwischen Spielern, Trainern, Vereinsvertretern und anderen Funktionären
- zwischen und innerhalb von Abteilungen, Vereinen, Verbänden und Unternehmen
- zwischen Vereinen, Verbänden, Vermarktern und Sponsoren
- zwischen Interessensgruppen bei Großveranstaltungen (EM, WM, etc.)
- bei Planung, Bau und Betrieb von Sportstätten
- Bei Konflikten um die Verteilung von Einnahmen, Fördermitteln, Lizenzen oder Risiken zwischen den Betroffenen
- innerhalb und zwischen Mannschaften mit Spielern und anderen Beteiligten unterschiedlicher Nationalitäten '
Sportjugend Hessen: In der Zusatzausbildung Sportmediation werden folgende Themen praxisnah und
teilnehmerorientiert vermittelt: Konfliktverständnis, Bearbeitung von exemplarischen Konflikten
aus dem Sportbereich, Rollenverständnis des (Sport-)Mediators/der (Sport-)Mediatorin, Grundlagen
und Prinzipien der Mediation, Techniken der Gesprächsführung, Konflikthintergründe, Konfliktdynamik,
Mediation und Macht, Gruppendynamik/Rollen in Gruppen, Mediation und interkulturelle sowie geschlechtsspezifische
Aspekte im Sport.
Das 'Co-Mediationsteam' - Claudia Grubmayr und
Doris Sperger - bietet in Wien Sportmediation an unter dem Motto:'Weil Siege Gewinner brauchen'.
con-sens - MediatorInnen aus Wien und Niederösterreich; neben den üblichen
Bereichen werden auch Mediation im Gemeinwesen, interkulturelle Mediation und
Sportmediation angeboten.Das Team besteht aus 6 MediatorInnen, davon 4 eingetragen.
Die Mediatorin Anette Richter hat in einem Vortrag Argumente und Beispiele zur Mediation im Sport zusammengestellt.'Konfliktmanagement und die Bewältigung durch moderne zeitgemäße Methoden, wie vor allem die der Mediation, sind im Sportbereich noch nicht verbreitet. Gerade in der Mediation, in der der Mediator als Allparteilicher tätig ist, ließen sich viele Konflikte positiv bewältigen. Bestes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit, wie man es nicht machen soll, ist der derzeit schwelende Konflikt im Deutschen Americanscup Team, wo das Management, über die Medien ihre Konflikte austrägt. Die Leistungen der Segler ... leiden darunter.'
Hansjörg Schwartz ist einer der profilierten mediatoren, die auch Sportmediation anbieten. 'Häufig werden diese Konflikte jedoch nicht professionell bearbeitet. Die >unsportlichen< Ergebnisse sind schädigende Machtkämpfe, in den Medien ausgetragene Streitigkeiten oder gerichtliche Auseinandersetzungen.'
'Sportmediation ist die professionelle Unterstützung für die Lösung von Konflikten
in Sportorganisationen, in Sportmannschaften und in der Sportwirtschaft.'Angebot:
- Wir bieten eine Konflikt-Hotline für Erstinformationen bei Konflikten.
- Wir erörtern geeignete Möglichkeiten zum Umgang dem bestehenden Konflikt
- Wir beraten und schulen einzelne Personen, Teams und Unternehmen in Krisen- und Konfliktsituationen
- Wir analysieren Konflikte und entwickeln Strategien zum Umgang mit eskalierenden Auseinandersetzungen
- Wir bereiten Verhandlungen und Konfliktgespräche vor
- Wir bieten Schulungen zu den Themen Konflikt und Konfliktlösungen
- Wir begleiten Veranstaltungen als Ansprechpartner für präventives Konfliktmanagement und akute Konfliktlösungen
Netzwerk Sportmediation in Deutschland: In Deutschland haben einige MediatorInnen,
die sich auf Sportmediation spezialisiert haben,
ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch gegründet.
Diplomarbeit, Evangelische Fachhochschule Ludwigshafen Hochschule für Sozial- und Gesundheitswesen Deutschland
Download EUR 58,- (ich verstehe immer noch nicht, warum wissenschaftliche Arbeiten nicht frei sind)
Erfolgreiche Sportmediation im Fußball: Es ist erfreulich, wie positiv der Zeitungsbericht über
die Sportmediation nach einem eskalierten Konflikt während eines Spiels ausgefallen ist!
Den Artikel zum Nachlesen finden Sie durch einen Klick auf diesen Satz.
MediARTion ist ein Team von MediatorInnen, die im Kunst- und Kulturbereich Konflikte lösen helfen.'Kaum ein anderer Bereich ist so konfliktträchtig. Künstlerische Bedürfnisse korrelieren nicht immer mit wirtschaftlichen Erfordernissen, Kreativität und Pragmatismus vertragen sich selten, der Künstler trägt nicht nur seine Haut, sondern sich selbst zu Markte und der Markt hat ja bekanntlich seine eigenen, nicht kunst-kompatiblen Gesetze. Innovation trifft oft auf Unverständnis und provoziert leicht das uns so bekannte 'Z'was brauch ma des?'.
MIKK - Plattform für Mediation in Kunst und Kultur - ist ein Zusammenschluss von zwölf selbstständigen,
eingetragenen MediatorInnen (lt. § 19 ZivMediatG), die zum Teil im Kunst- und Kulturbereich, aber
auch in anderen Berufsfeldern tätig sind. Dadurch sind ein interdisziplinärer Zugang und
eine vielfältige Vorgangsweise möglich.
Supervision
'Überschneidungen und Unterschiede von Supervision und Mediation, Kurzfassung eines Vortrags der Kolleginnen Dr.Andrea Haniger-Limburg (Rechtsanwältin) und Mag.Bettina Baumgartner (Psychotherapeutin und Supervisorin) am 11.5.2004 bei der ÖVS (Seiten 6 ff)
Alternative Verfahren werden vom Verein INTEGRIERTE MEDIATION sehr übersichtlich dargestellt.
'Spezielle Interventionen in der Mediation ': ein Video von
Dr. Eva WIEDERMANN und Dr. Erwin RÖSSLER: Der Film zeigt den Verlauf der Mediation über die verschiedenen
Stufen vom Erstkontakt bis zum Erarbeiten erster konkreter Lösungen. In den Kommentaren zwischen den
Abschnitten wird speziell auf die von der Mediatorin verwendeten Interventionstechniken (Monologisieren,
Normalisieren, Präzisieren ...) eingegangen, die näher erläutert und begründet werden.
Das Video kann sowohl in der Mediationsaus- und -weiterbildung als auch von AusbildungskandidatInnen
und MediatorInnen zum Selbststudium verwendet werden.
'Die Schöne in der Ostsee': ein Video von
eucon - Europäisches Institut für Conflict Management e.V.
über den Konflikt einer Autorin und eines Photographen um einen
Bildband von Rügen.
Der Gnom in der Klasse
Konfliktaufarbeitung unter strafunmündigen Schülern am Beispiel
einer Linzer Schulklasse: Angst in Linzer Gymnasium: 13-Jähriger bedrohte
seinen Mitschüler mit dem Messer.
Mediation ist Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator),
der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.
(Fortsetzung)
Literatur
Concadora - ein Verlag für die Mediation

Der von Rudi Ballreich und PD Dr. Friedrich Glasl gegründete Concadora Verlag
ist auf Buch- und Filmliteratur zu den Themen Konfliktmanagement und Mediationsausbildung spezialisiert.
[zur Homepage des Concadora-Verlags]
Julia UNTERRAINER, Anwendung und Verbreitung des Konfliktlösungsverfahren Mediation ...
Julia Unterrainer hat im Jahr 2007 fünfzig MediatorInnen befragt: Tätigkeitsschwerpunkte,
Anzahl der Mediationen etc.
[Zur Diplomarbeit von Julia Unterrainer]
Das persönliche Mediations ABC von Waltraud Barton, M.A., eingetragene Mediatorin
Waltraud Barton hat unter dem Titel 'Mein persönliches Mediations ABC' ein lesenswertes
'Lexikon' der Mediation zusammengestellt.
Das Ende der Eiszeit: Konfliktmanagement und Mediation in Unternehmen
Der professionelle Umgang mit Differenzen, Spannungen und Konflikten wird immer mehr zum
entscheidenden Erfolgsfaktor für Manager und Führungskräfte.
Das vorliegende Buch vermittelt sowohl einen praxisnahen Einblick in das Thema
Konfliktmanagement als auch in Methoden zur Konfliktlösung, insbesondere Mediation.
Die Autoren Stephan Proksch, Gudrun Janach, Gerald Kastner, Ulrich Königswieser, Elisabeth Kowarc,
Sabine Petsch, Daniela Schröter, Gudrun Schubert und Barbara Wurz
gehören zu den 'Urgesteinen' der Mediation in Österreich.
Bestellung: telefonisch: 05 90 900 - 5050 oder per E-Mail
mservice@wko.at.
Die Literaturliste des Massachusets Instituts for Technology zur Mediation:
Eine Fundgrube von Literatur zur Konfliktlösung.
Sabine KOCH: Tendenzen der Mediation in Österreich (Hausarbeit an der
Technischen Universität Chemnitz, Philosophische Fakultät,
Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Workshop: Berufsbild des Mediators,
Dozent: Jürgen Engel, Sommersemester 2005)
Download der Arbeit von Sabine Koch - 125 KB

Brigitte Haiden (früher Hiersche),
Konflikte und Konfliktkosten in Unternehmen
(Diplomarbeit zum Abschluss der Mediationsausbildung, Jänner 2003)
Christian Dumhart,
Konfliktverhalten in österreichischen Unternehmen
mit dem Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unternehmen (Bakkalaureatsarbeit Februar2006)
-> S.42 Abb.12: Warum werden Konflikte nicht angesprochen?

Barbara Wietasch-Mag. Ernestine Depner-Berger,
Haben Österreichs Unternehmen Angst vor Konflikten?
Barbara Hammerl,
BERICHT ZUR EXPERTENBEFRAGUNG
'ANWENDUNGSPOTENTIAL UND ROLLE DER MEDIATION IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMSETZUNG
VON NACHHALTIGKEIT AUF BETRIEBLICHER UND REGIONALER EBENE', Graz 2003
Christoph Frautschi,
Fragemethoden in der systemischen Beratung und deren Anwendung in der Mediation, Freiburg 2001
Download (2,1 MB)
Die Literaturliste von Mag. Karl Wimmer & Partner bietet eine wirklich umfangreiche Sammlung.
Mario Patera,
Wirtschaftsmediation für Klein- und Mittelunternehmen
in Österreich; Forschungsprojekt im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Wien-Klagenfurt 2005
Kurzfassung der Studie (ca. 100 KB)
Gesamte Studie (ca. 3 MB)
Präsentation
Was ist Mediation? (Fortsetzung)
Mediation ist Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator),
der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.
Die Mediation dient der
gütlichen Einigung und fragt nicht nach der 'Schuld', sondern danach, wie die
Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (Lösungs- und Zukunftsorientiert).
Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln
und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit ist damit unbedingte
Voraussetzung einer Mediation.
Der Mediator oder die Mediatorin wird im Mediationsprozess keine Vorschläge machen (Eigenverantwortlichkeit der Parteien), sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess führen, der aus mehreren Teilschritten besteht. Zunächst werden Positionen (Festlegung auf eine Lösungsoption) hinterfragt und zu Grunde liegende Interessen aufgedeckt. So wird versucht, eine Grundlage eines gegenseitigen Verstehens zu schaffen. In der Folge entwickeln die Parteien eine Fülle von Lösungsoptionen (Brainstorming) und halten die umsetzbaren Lösungen in einer Mediationsvereinbarung fest. Dabei soll möglichst konkret geregelt sein, wer wann was macht.
Die Mediation bietet sich als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz Trennung, Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse und der Kosten, Vermeidung von Konfliktfolgekosten).
RECHT: gesetzliche Grundlagen
- Bundesrecht:
- Zivilrechtsmediationsgesetz
- Ausbildungsverordnung zum eingetragenen Mediator
- Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum zivMediatG
- Erläuterungen zur Ausbildungsverordnung zum eingetragenen Mediator
- Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 - ZivRÄG 2004 (Nachbarschaftsmediation)
- Richtlinie des Beirats für Mediation über die Kriterien zur Eintragung in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge
- Gentechnikgesetz
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
- Richtlinie zu § 16 BGStG
- Zivilprozessordnung
- Strafprozessordnung
- Standesrecht:
- Ethikrichtlinien des Netzwerks Mediation
- Gesetzeswerdung ZivMediatG:
- Vorparlamentarisches Verfahren
- Ministerialentwurf
- Bericht Justizausschuss
- Stellungnahmen:
- BM f. soziale Sicherheit und Generationen: Parallele Verwendung von weiblichen Bezeichnungen ("Mediator/in, BeraterIn, ...")
-
Universität Klagenfurt, Studienzentrum für Weiterbildung
"Eine Pflicht, auch nur erkennen zu müssen, ob eine Beratung erforderlich sei und damit verbunden, auf konkreten Beratungsbedarf hinweisen zu müssen, ist zweifellos selbst Beratung, die zwingend mit Fachkenntnissen, insbesondere rechtlicher Art, verbunden sein muss."
* 18.02.2002 – Stellungnahme (9/SN-283/ME) von Amt der Steiermärkischen Landesregierung
* 18.02.2002 – Stellungnahme (10/SN-283/ME) von Amt der Wiener Landesregierung
* 18.02.2002 – Stellungnahme (11/SN-283/ME) von Oberster Gerichtshof
* 19.02.2002 – Stellungnahme (12/SN-283/ME) von Amt der Burgenländischen Landesregierung
* 20.02.2002 – Stellungnahme (13/SN-283/ME) von Österreichischer Seniorenrat (Bundesaltenrat Österreichs)
* 20.02.2002 – Stellungnahme (14/SN-283/ME) von Universität Klagenfurt
* 20.02.2002 – Stellungnahme (15/SN-283/ME) von obds
* 20.02.2002 – Stellungnahme (16/SN-283/ME) von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Walter Loacker
* 20.02.2002 – Stellungnahme (17/SN-283/ME) von Salzburger Institut für Mediation und Trennungsberatung
* 22.02.2002 – Stellungnahme (18/SN-283/ME) von BM f. Finanzen
* 22.02.2002 – Stellungnahme (19/SN-283/ME) von Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger
* 22.02.2002 – Stellungnahme (20/SN-283/ME) von Plattform Mediation
* 22.02.2002 – Stellungnahme (21/SN-283/ME) von Berufsförderungsinstitut der AK und des ÖGB
* 22.02.2002 – Stellungnahme (22/SN-283/ME) von Kammer der Wirtschaftstreuhänder
* 22.02.2002 – Stellungnahme (23/SN-283/ME) von NEUSTART
* 22.02.2002 – Stellungnahme (24/SN-283/ME) von Sektion Kinder- Jugend und Familienpsychologie im Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen
* 22.02.2002 – Stellungnahme (25/SN-283/ME) von Berufsverband Diplomierter Ehe-, Familien- und LebensberaterInnen
* 22.02.2002 – Stellungnahme (26/SN-283/ME) von Bundeskanzleramt
* 22.02.2002 – Stellungnahme (27/SN-283/ME) von Österreichische Caritaszentrale
* 22.02.2002 – Stellungnahme (28/SN-283/ME) von Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
* 22.02.2002 – Stellungnahme (29/SN-283/ME) von ARGE Lösungsorientiertes Konfliktmanagement
* 25.02.2002 – Stellungnahme (30/SN-283/ME) von Österreichische Notariatskammer
* 25.02.2002 – Stellungnahme (31/SN-283/ME) von Arbeitsgemeinschaft
* 25.02.2002 – Stellungnahme (32/SN-283/ME) von Amt der Salzburger Landesregierung
* 25.02.2002 – Stellungnahme (33/SN-283/ME) von Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
* 25.02.2002 – Stellungnahme (34/SN-283/ME) von Österreichischer Bundesverband der Mediatorinnen
* 25.02.2002 – Stellungnahme (35/SN-283/ME) von Katholischer Familienverband Österreichs
* 25.02.2002 – Stellungnahme (36/SN-283/ME) von Rainbows
* 27.02.2002 – Stellungnahme (37/SN-283/ME) von Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
* 27.02.2002 – Stellungnahme (38/SN-283/ME) von Österreichischer Verein für Co-Mediation
* 27.02.2002 – Stellungnahme (39/SN-283/ME) von forum wirtschaftsmediation
* 27.02.2002 – Stellungnahme (40/SN-283/ME) von Verein zur Förderung von Mediation
* 27.02.2002 – Stellungnahme (41/SN-283/ME) von Gesellschaft für Mediation im Notariat
* 27.02.2002 – Stellungnahme (42/SN-283/ME) von Verein "Dialog für Kinder - Österreich"
* 27.02.2002 – Stellungnahme (43/SN-283/ME) von Rechtsanwaltskammer für Kärnten
* 27.02.2002 – Stellungnahme (44/SN-283/ME) von Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
* 18.02.2002 – Stellungnahme (45/SN-283/ME) von Uni Graz
* 01.03.2002 – Stellungnahme (46/SN-283/ME) von Amt der Vorarlberger Landesregierung
* 01.03.2002 – Stellungnahme (47/SN-283/ME) von Amt der Tiroler Landesregierung
* 01.03.2002 – Stellungnahme (48/SN-283/ME) von Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen
* 01.03.2002 – Stellungnahme (49/SN-283/ME) von Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg
* 01.03.2002 – Stellungnahme (50/SN-283/ME) von Präsidentenkonferenz der LWK Ö.
* 07.03.2002 – Stellungnahme (51/SN-283/ME) von BM f. soziale Sicherheit und Generationen
* 11.03.2002 – Stellungnahme (52/SN-283/ME) von Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs
* 11.03.2002 – Stellungnahme (53/SN-283/ME) von 1 BM f. Wirtschaft, Familie u. Jugend
* 13.03.2002 – Stellungnahme (54/SN-283/ME) von Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
* 13.03.2002 – Stellungnahme (55/SN-283/ME) von Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband für Unternehmensberatung und Informationstechnologie
* 02.04.2002 – Stellungnahme (56/SN-283/ME) von Vereinigung der österreichischen Richter
* 07.05.2002 – Stellungnahme (57/SN-283/ME) von Dr. Martin Draxler, öffentlicher Notar, Mediator
* 20.06.2002 – Stellungnahme (58/SN-283/ME) von Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Ethikrichtlinien des Netzwerks Mediation
Ethikrichtlinien des Netzwerks Mediation (68 KB): 'Das vorliegende Dokument definiert ethische Standards
für die Mediation. Es soll für alle in Österreich tätigen MediatorInnen eine
allgemeingültige und freiwillig akzeptierte Richtlinie darstellen.'
Seminare, Aus- und Weiterbildung
Universität Wien
Wahlfachkorb 'Mediation und andere Formen alternativer Konfliktbeilegung' an der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien:
Koordination Ass. Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler.
Erstaunliches zu Powerpoint
(Der Standard 8.4.2007)
Bildungswissenschaftler haben untersucht, wie das das menschliche Hirn Informationen aufnimmt
und speichert. 2003 trat der US-Computerwissenschafter Edward Tufte mit einer nicht unumstrittenen
Theorie an die Öffentlichkeit: Er sah in der Präsentiationssoftware PowerPoint eine Gefahr für den
Intellekt der Menschheit, dies bringe die Lesenden nur mehr dazu Texte zu überfliegen und Kurzzusammenfassung
zu lesen, anstatt dem eigenen Verstand zu vertrauen und die "ganze Geschichte" zu lesen.
Insofern warnt er vor eine Verblödung der Menschheit durch entsprechende Software.
Gängige PowerPoint-Vorträge bringen es nichtEin Kanal: Laut den Erkenntnissen der Wissenschaftler werden Informationen, die gleichzeitig gehört und gelesen werden, schlechter verarbeitet, als beim Empfang der selben Informationen auf nur auf einem Kanal. Dementsprechend eignen sich weder PowerPoint-Präsentationen noch das laute Mitlesen in der Schule, um Informationen optimal aufzunehmen. Sie raten, dass Vortragende hauptsächlich Informationen liefern sollen, die sich nicht auf den PowerPoint-Slides finden. (red)
Forschungsprojekt zur Präsentation an der TU Berlin:
- Die Präsentation als kommunikative Gattung
- Ikonographie und Typisierung der PowerPoint-Folie
- Deiktische Zeigegesten in der Performanz (Phänomenologie und Funktion
- Parallelisierung und Sequenzierung von Sprechtext und Bild (Text-Bild Referenzen
- Pannen und die Rolle der Technik bei mündlichen visuell unterstützten Präsentationen
- Ökologie der Situation (Sitzordnung und Publikum)
- Typisierung visuell unterstützter Präsentationen
- Gütekriterien - Idealvorstellungen einer 'gelungenen' Präsentation aus der Sicht von Präsentierenden, Rezipienten und in der Praktiker-Literatur.
Artikel über MediatorInnen
Der Küchenchef und der Leiter vom Service waren äußerst kompetent,
aber sie konnten nicht miteinander ...MediatorInnenlisten
BMJ-Liste
Liste des Justizministeriums gem. ZivMediatGDas Justizministerium führt die Liste der 'eingetragenen MediatorInnen' entsprechend den Definitionen des Gesetzes. Es gelten inhaltliche Kriterien (fachlich Qualifikationen: '... wer auf Grund einer entsprechenden Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt") und formale Voraussetzungen (Mindestalter 28 Jahre, Vertrauenswürdigkeit=Strafregisterbescheinigung, Haftpflichtversicherung-Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht >= € 400.000)
- Antrag auf Fortführung der Eintragung
- Antrag auf Eintragung in die MediatorInnenliste
- Antrag auf Wiedereintragung in die MediatorInnenliste
- Vor- und Nachteile der BMJ-MediatorInnenliste
- Änderungen der Tätigkeitsbereiche
- Änderungen anderer Daten auf der MediatorInnenliste des BMJ
- Sammeln Sie alle Bestätigungen und Zeugnisse, die Sie seit Antragstellung auf Eintragung erworben haben.
- Überprüfen Sie, ob auf der Bestätigung die Einheiten gem. § 20 ZivMediatG angeführt sind (eine Einheit ist üblicherweise 45 Minuten). Wenn nicht, dann fragen Sie beim Seminarveranstalter nach.
- Füllen Sie das Antragsformular aus:
- [Download des Antragsformulars (Word)]
- Kreuzen Sie beides an:
Ich beantrage
die Anerkennung der untenstehenden Fortbildungen ...
als auch
die Aufrechterhaltung.... - In den Zeilen sind die einzelnen Fortbildungen einzutragen. Wenn aus dem Titel nicht klar hervorgeht, warum diese Fortbildung für MediatorInnen gedacht ist, erklären Sie es dort.
- Tragen Sie die Einheiten ein und überprüfen Sie, ob es mindestens 50 Einheiten sind
- Überweisen Sie die Antragsgebühr von € 279,- auf das Konto Nr. 5490000 bei der P.S.K., BLZ 60000,
lautend auf "Bundesministerium für Justiz". Neben dem Namen der Antragstellerin / des Antragstellers wäre "Liste der Mediatoren"
zu vermerken sowie "Finanzstelle 1401".
Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN-Code AT686000000005490000
SWIFT-Code OPSKATWW - Scannen Sie alle Belege (Antrag, Bestätigungen, Zahlung) ein und schicken Sie Ihren Antrag per email an:
mediatorenliste@justiz.gv.at - Erledigt !
Das BMJ hat eine sehr ausführliche Beschreibung der der Homepage:
http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at
Änderung von Daten
Wenn sich während der Eintragungsdauer Daten ändern (Arbeitsanschrift, Name, Telefonnummer oder ähnliches) kann dies formlos schriftlich oder per e-Mail mitgeteilt werden.
Schriftlich an:
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1016 Wien
Betrifft: MediatorInnenliste
E-Mails an:
mediatorenliste@justiz.gv.at
- Je Jahr der Eintragung sind 10 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
- Die reduzierten Ausbildungsstunden der Übergangsregelung sind nicht nachzuholen. Wer einmal eingetragen war, gilt als qualifiziert!
Was ist daher zu tun?
- Sammeln Sie alle Bestätigungen und Zeugnisse, die Sie seit Antragstellung auf Eintragung erworben haben.
- Überprüfen Sie, ob auf der Bestätigung die Einheiten gem. § 20 ZivMediatG angeführt sind (eine Einheit ist üblicherweise 45 Minuten). Wenn nicht, dann fragen Sie beim Seminarveranstalter nach.
- Füllen Sie das Antragsformular aus:
- Überweisen Sie die Antragsgebühr von € 279,- auf das Konto Nr. 5490000 bei der P.S.K., BLZ 60000,
lautend auf "Bundesministerium für Justiz". Neben dem Namen der Antragstellerin / des Antragstellers wäre "Liste der Mediatoren"
zu vermerken sowie "Finanzstelle 1401".
Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN-Code AT686000000005490000
SWIFT-Code OPSKATWW - Scannen Sie alle Belege (Antrag, Bestätigungen, Zahlung) ein und schicken Sie Ihren Antrag per email an:
mediatorenliste@justiz.gv.at - Check: Ist meine Haftpflichtversicherung aufrecht? Ansonsten Versicherungsbestätigng anfordern. Antrag unter: http://www.mediation-ohne-barrieren.at/versicherung.php
- Erledigt !
Das BMJ hat eine sehr ausführliche Beschreibung der der Homepage:
http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at
Änderung von Daten
Wenn sich während der Eintragungsdauer Daten ändern (Arbeitsanschrift, Name, Telefonnummer oder ähnliches) kann dies formlos schriftlich oder per e-Mail mitgeteilt werden.
Schriftlich an:
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1016 Wien
Betrifft: MediatorInnenliste
E-Mails an:
mediatorenliste@justiz.gv.at
- Vorteile:
- Es gibt Mediationen, die nur von eingetragenen MediatorInnen gemacht werden dürfen, dzt:
- Nachbarschaftskonflikte
- Behindertengleichstellung
- Lehrlingskündigung
- geförderte Scheidungen *)
- Die Hemmung der Fristen gibt es nur für den eingetragenen Mediator bzw. die eingetragene Mediatorin:
- 3-jährige Verjährung bei Forderungen
- 1/2 jährige Verjährung von Scheidungsgründen
- sonstige materielle Verjährungen
- Verschwiegenheit: MediatorInnen dürfen nicht vom Zivilgericht einvernommen werden ('Zeugeneinvernahmeverbot').
- Zugang zur Mediation: manche MediandInnen suchen in der BMJ-Liste, vor allem in der nun mit weiteren Informationen und Foto angereicherten Liste
- Für die Berufsausübung brauchen Sie entweder einen Gewerbeschein (Unternehmensberatung oder Lebens- und Sozialberatung) oder die Eintragung in die MediatorInnenliste. Mit der Eintragung ist Ihre Tätigkeit als MediatorIn von der Gewerbeordnung ausgenommen ( § 35 ZivMediatG ).
- Nachteile:
- Provisionsverbot
- Unvereinbarkeit Beratung + Mediation
- Die Haftpflichtversicherung ersparen Sie sich nur, wenn Sie nicht tätig werden.
- Antragskosten dzt. 279,- für 10 Jahre bei Fortführung, für 5 Jahre bei Neueintragung - stattdessen fallen dann die Eintragungsgebührn und Kammerumlagen für das Gewerbe an.
- Die Fortbildungsverpflichtung gilt in beiden Fällen, da sie sich auch für nichteingetragene MediatorInnen aus der Sachverständigenhaftung gem. § 1299 ABGB ergibt ( siehe auch http://www.meingrundstueck.at/Lexikon/L-Fachleute/L-1299ABGB/l-1299abgb.html ).
- Es wurde vom Beirat für Mediation im BMJ eine Arbeitsgruppe **) eingesetzt ( 1.Sitzung am 25.1.2010).
- Der in dieser Gruppe erarbeitete Entwurf einer Vereinheitlichung wird an alle MediatorInnen zur Stellungnahme ausgeschickt (im Frühjahr 2010).
- Danach wird allen MediatorInnen der Vorschlag gemacht, anhand dieser Liste der Tätigkeitsbereiche die eigenen Bereiche auszuwählen, damit die Suche für KundInnen einfacher wird.
- 'Vor- und Familiennamen
- Geburtstag
- die Bezeichnung des sonstigen Berufs des Mediators
- seine Arbeitsanschrift
- und sein akademischer Grad
- fachlichen Tätigkeitsbereiche (fakultativ)'
- ein Foto: ist besonders wichtig für KundInnen ! Größe 110 Pixel breit, 145 pixel hoch, per email an mediatorenliste@justiz.gv.at
- Telefonnummer, Faxnummer und Mobiltelefon
- Arbeitssprachen: bitte zu bedenken, daß Schulkenntnisse nicht ausreichen, um in einer Sprache eine Mediation zu führen.
- weitere Arbeitsanschriften
- Mediationsklausel der Experts Group WirtschaftsMediation (Stand 20.10.2005)
- Mediationsklausel der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen
- Mediationsklausel der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
- Arbitration-Klausel in den Kunden-Verträgen von Nokia
- Mediationsklausel der Mediatorengruppe 'Die Mediatoren'
- Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
- Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
- Handelskammer Hamburg
- Schlichtungs- und Mediationsstelle Karlsruhe
- Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
- Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
- Bundesverband mittelständische Wirtschaft
- BVSI -Mediationsstelle bei Konflikten in der IT-Arbeitswelt
- Mediationsstelle der Druckindustrie
- Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen
- Schweizerische Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Schweizerischen Handelskammern
- Mediationsstelle der Handelskammer Schweiz-Mitteleuropa SEC
- Wettbewerb der Öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft: Erste Mediationsstelle bei einer deutschen IHK eingerichtet
- Zum Vergleich: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich
- Mediationsklausel für Ihre Verträge
- Mediationsantrag an die Mediationsstelle der HK Hamburg
- Muster einer Mediationsvereinbarung zwischen den Konfliktparteien
- Die Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte
- Honorarordnung
- Collaborative problem solving between those in dispute, reaching a 'win/win' situation acceptable to all
- A focus on the future, with emphasis on rebuilding relationships rather than blaming others for what has happened in the past
- Acknowledging feelings to let go of anger and upset to move forward
- Step 1 - The mediation commences with a request for mediation, to a mediator by one of the parties. Once the other party consents to the mediation the parties may exchange relevant information and provide the mediator with information. The mediation may be held at one of the 2as1 sites suitable to both parties.
- Step 2 – Payment - Method Of payment – The normal charge for mediation is between € 120,- and 250,- per hour, it depends, if the clients are working individuals/students and couples or two companies, which requests more preparation.
- Step 2 - Most mediations will commence with a joint session with all the parties and the mediator present where the mediation process is explained to the parties. The parties are given an opportunity in the joint session to outline their position explaining how they feel, what they need and what they hope to achieve out of the process.
- Step 4 - After the opening joint session the mediator will often conduct a series of sequential private meetings with each of the parties and their respective representatives to explore each party's situation and possible solutions to the problem. No information will be given to the other party unless expressly agreed.
- Step 5 - The mediation will end with a joint session where the agreement is finalised, committed to paper and signed by the parties.
- Ausnahmen von der Pflichtversicherung
- Versicherungsbeiträge
- reduzierte Beiträge in den ersten drei Jahren
- Reglement des Mediationsverfahrens
- Verhaltenskodex für MediatorInnen
- Regelungen für ein förmliches Beschwerdeverfahren
- Disziplinarverfahren für MediatorInnen
- Forschung und Förderung;
- Führung eines Registers von Mediatoren in den spezifischen Bereich der Umwelt- und Raumplanung;
- Erfüllung des Vermittlers Rolle bei der Suche und der Suche nach Mediatoren.
*) jedenfalls gelten die gleichen Fortbildungsverpflichtungen, formal ist die BMJ-Listeneintragung nicht notwendig, aber dann ein Gewerbeschein.
Dazu sind folgende Schritte geplant:
Warten Sie der Einfachheit halber den neuen Katalog ab, um Ihre Tätigkeitsbereiche zu ändern !
______________________________
*) Die Liste ist zu finden unter:
http://www.m-o-b.at/docs/MediatorInnenliste_Bereiche_20091005.pdf
**) Die Arbeitsgruppe besteht aus: Dr.Reinhard HINGER (BMJ), Dr. Peter Adler (m-o-b), Mag.a Elisabeth Gaszó (BÖP), Mag. Marianus Mautner (ÖBM), Mag.a Sabine Petsch (Forum Wirtschaftsmediation), Mag.a Gerda Ruppi-Lang (m-o-b)
mediatorenliste@justiz.gv.at
Darüber hinaus trägt das BMJ auch folgende Informationen ein, wenn diese zur Verfügung gestellt werden:
Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers) ist durch eine Bestätigung nachzuweisen.
Eine günstige Haftpflichtversicherung gibt es unter http://www.mediation-ohne-barrieren.at/versicherung.php
Die Ersteintragung gilt längstens fünf Jahre, die Aufrechterhaltung der Eintragung für jeweils 10 weitere Jahre ist möglich.
Für den Antrag ist eine Gebühr von derzeit € 279 zu überweisen an:
Konto Nr. 5490000 bei der P.S.K., BLZ 60000,
lautend auf "Bundesministerium für Justiz". Neben dem Namen der Antragstellerin / des Antragstellers wäre "Liste der Mediatoren" zu vermerken sowie "Finanzstelle 1401".
Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN-Code AT686000000005490000
SWIFT-Code OPSKATWW
Wir haben einen Musterantrag entworfen:
[Musterantrag für die Listeneintragung (Word)]
Experts Group Wirtschaftsmediation
Die WirtschaftsMediatoren der Experts Group sind als eingetragene MediatorInnen in der Liste des Bundesministeriums für
Justiz geführt. Dadurch unterliegen sie genau geregelten Ausbildungsrichtlinien in eingetragenen Ausbildungseinrichtungen,
definierten fachlichen Qualifikationen, sind haftpflichtversichert und bilden sich regelmäßig im Sinne einer permanenten
Qualifizierung fort. Sie haben bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den Konfliktparteien zu wahren, sind zu
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
kommerzielle Listen
Mediationsklauseln
Mediationsklausel der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen
Mediationsklausel Bozen: Besonders interessant ist an der Mediationstelle in Bozen, daß bei einem
Scheitern der Mediation der Rechtsstreit mit einem durch die Schiedsordnung des genannten Schiedsgerichts Bozen
geregelten Schiedsverfahren bearbeitet und entschieden wird.
Arbitration-Klausel in den Kunden-Verträgen von Nokia
Eine Arbitration-Klausel für alle USA-Kunden wird von NOKIA in den Endkundenverträgen formuliert:All matters relating to arbitration shall be governed by the Federal Arbitration Act (9 U.S.C. § 1 et. seq.). Any and all claims, except claims for monies due to Nokia, arising out of or relating to the purchase of products, content or services by you shall be barred unless an action or legal proceeding is commenced within eighteen (18) months after the date you or Nokia knew or should have known of the facts giving rise to such claim. Any dispute relating in any way to your visit to this Site, or your content, product or service order from this Site, shall be submitted (together with any counterclaims and disputes under or in connection with other transactions and/or agreements between you and Nokia) to final and binding, confidential arbitration to the Dallas, Texas office of the American Arbitration Association (the "AAA"), with such arbitration to be held in Dallas County, Texas, except that, to the extent you have in any manner violated or threatened to violate any Nokia or Nokia affiliates' or licensors' intellectual property rights, Nokia may seek injunctive or other appropriate relief in any state or federal court in the state of Texas or, at Nokia's option, any other appropriate state or country, and you consent to exclusive jurisdiction and venue of such court. Arbitration under these Service Terms shall be conducted under the then prevailing Wireless Arbitration Rules of the AAA (except as such rules may be modified by the terms of these Service Terms), unless otherwise agreed in writing by the parties, and shall be heard by a single arbitrator. The Parties further agree that, in connection with any such arbitration proceeding, each Party shall submit or file any claim which would constitute a compulsory counterclaim (as defined by Rule 13 of the Federal Rules of Civil Procedure) within the same proceeding as the claim to which it relates. Any such claim which is not submitted or filed in such proceeding shall be barred. Subject to any terms contained in these Service Terms limiting or excluding damages, the arbitrator may award any relief that the arbitrator deems proper, including without limitation equitable relief, provided that no award of exemplary, special, consequential or punitive damages shall be permitted. The prevailing party, as determined by the arbitrator, shall pay the AAA arbitration fees and the arbitrator's fees and expenses, as applicable. The arbitrator's award shall be binding and may be entered as a judgment and enforceable in any court of competent jurisdiction. To the fullest extent permitted by applicable law, the arbitration shall be conducted on an individual, not a classwide basis, and no arbitration under these Service Terms shall be consolidated with or joined to an arbitration involving any other person or entity, whether through class arbitration proceedings or otherwise, without the prior written consent of you and Nokia.
Mediationsklausel der Mediatorengruppe 'Die Mediatoren'
'Die Mediatoren' haben einen Vorschlag für eine Mediationsklausel. Auch für den Fall,
dass sich die Konfliktparteien nicht auf einen Mediator bzw. eine Mediatorin einigen können,
ist eine Lösung vorgesehen.[Mediationsklausel]


Die Wirtschaftskammer Niederösterreich führt ein eigenes Schiedsgericht.
Mediationsstellen



Sonderthema: Konflikte zwischen öffentlichen Unternehmen und der Privatwirtschaft:

Die Handelskammer Hamburg führt eine
Liste von WirtschaftsmediatorInnen, hilft bei der Auswahl und stellt
umfangreiche Informationen und Unterlagen zur Verfügung:
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft bietet seinen Mitgliedern Hilfe bei der Lösung von
Konflikten an und hat dafür eine verbandsinterne Mediationsstelle eingerichtet. Diese ist Anlaufstelle
für alle Mitgliedsunternehmen, die aktuell oder präventiv an einer aussergerichtlichen
Konfliktlösung interessiert sind und sich der Unterstützung durch einen neutralen Dritten
bedienen wollen. Mit der Leitung der Mediationsstelle hat der BVMW das Steinbeis Beratungszentrum für Wirtschaftsmediation mit Sitz in Leipzig betraut.
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Ein Pool an MediatorInnen mit Fachkenntnissen steht zur Verfügung.
In Bielefeld gibt es auch eine 'Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten', ein Schiedsgericht und die
Möglichkeit von Schiedsgutachten.
BVSI -Mediationsstelle bei Konflikten in der IT-Arbeitswelt
Seit Januar 2007 haben IT-Freiberufler, Agenturen und Vermittler die Möglichkeit, sich an die
BVSI-Mediationsstelle zu wenden,
wenn sie eine Streitigkeit im Projekt auf dem Konsensweg lösen möchten. Interessant ist, daß nur eine Person als Mediator vorgeschlagen wird: Als 'zuständiger Mediator' ist Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald tätig.
Die ausführliche Mediationsordnung des BVSI -Mediationsstelle für IT-Projekte regelt Verfahren und Rahmenbedingungen.
Beim bvdm in Wiesbaden wurde eine Mediationsstelle Druck und Medien eingerichtet,
die in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk), München,
ausgebildete und unabhängige Mediatoren bereithält.Für den bvdm steht fest, dass Mediation gerade in der Druck- und Medienindustrie sehr hilfreich wäre. Zum einen herrscht in der Branche eine starke Arbeitsteilung: von der Medienvorstufe über den eigentlichen Druck bis hin zur Weiterverarbeitung und anderen Dienstleistungen wie Datenaufbereitung, Lagerhaltung und Versand. Auch bringen sich immer mehr Beteiligte von außen in den professionellen Druckprozess ein: der Kunde mit seiner Werbeabteilung, die Agentur, der selbstständige Fotograf und häufig auch Datenbankspezialisten und IT-Fachkräfte. Konflikte und die Streitfrage, wer welchen Fehler im Schadensfall zu verantworten hat, sind kaum zu vermeiden.
Zum anderen agieren Druck- und Medienunternehmen vorwiegend auf regionalen oder stark spezialisierten Märkten. Ihre Kunden- und Lieferantenbeziehungen zeichnen sich meist durch persönliche Kontakte aus, die in langen Jahren aufgebaut und gepflegt wurden. Wegen der anhaltenden Konjunkturschwäche und vorhandener Überkapazitäten findet in der Branche aber ein ständiger Verdrängungswettbewerb statt. Einer stabilen und vertrauensvollen Kundenbeziehung kommt deshalb eine immer größere Bedeutung zu.
Schlichtungs- und Mediationsstelle Karlsruhe
Die Schlichtungs- und Mediationsstelle Karlsruhe - mit ganzem Namen 'Schlichtungs- und Mediationsstelle für
kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (IHK), der Industrie- und
Handelskammer Rhein-Neckar (IHK) und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe -
bietet ein freiwilliges Schlichtungsverfahren unter Beteiligung erfahrener und ausgebildeter Schlichter
nach einer festgelegten Verfahrensordnung an. Vor der Schlichtungs-und Mediationsstelle können nur
Streitigkeiten bereinigt werden, die sich aus der geschäftlichen Tätigkeit beider Parteien ergeben.
Außerdem kann sie bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften
angerufen werden. Die Streitschlichtungs- und Mediationsstelle weist auch auf qualifizierte Schlichter hin und
berät in allen Verfahrensfragen. Es wird eine ausführliche Verfahrensordnung angeboten.
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
'Die Güte- und Mediationsstelle der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig ist zuständig für Streitigkeiten
zwischen Unternehmen in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Das Verfahren vor der Güte- und Mediationsstelle
ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten unter Leitung erfahrener und ausgebildeter Schlichter und Mediatoren.
Das Verfahren wird auf schriflichen Antrag eröffnet. Der berufene Schlichter oder Mediator setzt sich mit den Konfliktparteien in Verbindung und bittet zum Gesprächstermin. Als Konfliktvermittler strukturiert er das Gespräch zwischen den Parteien, hilft mit gezielten Fragen die zu Grunde liegenden Problem aufzuspüren und unterstützt die Parteien dabei, gemeinsam Lösungen zu suchen und zu finden. Die Parteien entscheiden selbst, was behandelt und worüber verhandelt wird. Ansonsten bestimmt der Schlichter bzw. Mediator das Verfahren nach freiem Ermessen.'
Ansprechpartner: Herr Uwe Bock (Tel.: 0341 1267-1410 / bock@leipzig.ihk.de), Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Geschäftsbereich Grundsatzfragen, Abteilung Recht, Goerdelerring 5, D-04109 Leipzig, Telefon: 0341 1267-1401, Telefax: 0341 1267-1422
Verfahrensordnung, Muster für eine Schlichtungsvereinbarung, Muster für eine Mediationsvereinbarung, Schiedsgerichtsordnung und Muster für eine Schiedsvereinbarung der Gütestelle-Schiedsgericht Leipzig (pdf 176 KB)
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat zusammen mit der IHK Karlsruhe und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
eine Schlichtungsstelle für handelsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet.In Baden-Württemberg wurde durch das Schlichtungsgesetz die obligatorische Streitschlichtung eingeführt. Danach müssen die Parteien bei Streitigkeiten bis 750 Euro, bei Nachbarstreitigkeiten und bei Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre bevor sie ein Gericht anrufen eine Schlichtung versuchen. Die gemeinsame Schlichtungsstelle der IHKs Rhein-Neckar und Karlsruhe mit der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe ist als Schlichtungsstelle im Sinne des Schlichtungsgesetzes anerkannt. Soweit es sich um eine handelsrechtliche Streitigkeit handelt kann sie also auch für die obligatorische Streitschlichtung angerufen werden.
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf hat eine Mediationsstelle eingerichtet, die auf der Grundlage einer Mediationsordnung,
die am 2. Juni 2003 in Kraft getreten ist, die Durchführung von Mediationsverfahren zur Lösung von Wirtschaftskonflikten ermöglicht.
Das angebotene Verfahren ist anwendbar auf allgemeine Wirtschaftskonflikte in Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten.
Hierzu gehören sowohl gesellschaftsrechtliche als auch außer- und innerbetriebliche Streitigkeiten.
Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen
Schiedsgericht und Mediationsstelle Bozen: Ein Vorteil der Mediationsstelle und des Schiedsgerichtes der Handelskammer
Bozen ist außerdem, dass die Verhandlungen in deutscher und in italienischer Sprache ohne Mehrkosten abgewickelt
werden können.
Schweizerische Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Schweizerischen Handelskammern


Schweizerische Mediationsordnung: Die Handelskammern in Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Neuenburg und Zürich bieten Dienstleistungen in der Wirtschaftsmediation gemäss der Schweizerischen Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte
Mediationsstelle der Handelskammer Schweiz-Mitteleuropa SEC
Die 'Handelskammer Schweiz-Mitteleuropa SEC' ist ein freiwilliger Verein und bietet eine Mediationsstelle.
Bemerkenswert ist, dass ausser den Sprachen der Schweiz auch osteuropäische Sprachen
geboten werden.
Wettbewerb der Öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft:
Erste Mediationsstelle bei einer deutschen IHK eingerichtet
Mediationsstelle 'Wettbewerb der Öffentlichen Hand': Staatliche Labore und Ingenieurgesellschaften bieten ihre
Beratungsleistungen an, Gartenbauämter übernehmen die landschaftsgärtnerischen Arbeiten für private Auftraggeber
und die Stadtwerke warten die Autos von Privatpersonen. Während die Gemeinden in guter Absicht handeln, werden diese
Aktivitäten in der Wirtschaft mit gemischten Gefühlen gesehen. Die Rechtslage ist für beide Seiten häufig
nicht einfach zu durchschauen.Informations in english
Mediation works on the principles of:
Mediation is a form of Alternative Dispute Resolution where the parties select an independent third party,
or neutral who will assist the patires to reach an acceptable solution.
The Mediator discusses the problem with both parties together and also separately in private sessions called 'caucuses'. These private sessions enable the mediator to use his or her imaginative solving skills to encourage frank and open
discussions for both parties. The mediator is there to guide the parties to their own solutions.
The mediator is not there to make judgments but to act as an honest broker rather than a judge.
There are many different ways of conducting a mediation and will vary according to personal circumstances.
Detailed below are the typical steps to mediation.
International Mediators
Robert D.Benjamin had an important role at the founding conference of the 'European Mediation Network Initiative':
He was attending the whole conference and made motivating speeches !Berufsrecht der MediatorInnen
Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat in einer übersichtlichen Broschüre
mit dem Titel Erstinformation die wichtigsten Fragen zur Pflichtversicherung für UnternehmerInnen zusammengefaßt:
Für FreiberuflerInnen gibt es eine eigene Broschüre.
Forschung in der Mediation
University of Bradford
Das 'Centre for Conflict Resolution' der University of Bradford 'ist seit mehr als zehn Jahren
an der Spitze der Entwicklung neuer Ideen zur Konfliktlösung, Vermittlung der Friedenssicherung und der Friedenskonsolidierung tätig.
Es hat sich einen internationalen Ruf für die praktische Anwendung dieser Ideen in Kriegsgebieten erworben,
vor allem in Bosnien, Nordirland, im Kosovo und in Sri Lanka. Gearbeitet wird und wurde mit kriegsführenden Parteien, Behörden, NGO's,
regionalen und internationalen Organisationen, zusammen mit den betroffenen Gemeinden."Bradford's Centre for Conflict Resolution has a worldwide reputation for its research and practice in supporting peace processes in many of the world's trouble spots" - John Hume, Nobel Peace Prize winner 1998.
Das e-Learning Center wird unterstützt durch die Internationale Rotary-Foundation. Die Rotary-Zentren für internationale Studien auf dem Gebiet der Friedensforschung und der Konfliktlösung verkörpern die neueste Initiative der Stiftung im Bereich der Bildungsprogramme. Die Rotary-Zentren für internationale Studien, die auf den Stärken des Stipendienprogrammes aufbauen, stellen ein prioritäres Bildungsengagement der Stiftung zur Erreichung ihres Zieles der Völkerverständigung und des Friedens im neuen Jahrtausend dar. In Zusammenarbeit mit prominenten Universitäten auf der ganzen Welt werden sieben derartige Rotary-Zentren geschaffen.
[Online Learning an der Bradford University]
'Gerichtsnahe' Mediation in Deutschland
Informationen zu den Angeboten der einzelnen Bundesländer finden sich in der folgenden Übersicht.[Link zur Übersicht über die 'gerichtsnahe' Mediation in den deutschen Bundesländern]
Mediation in Frankreich
[Deutsch-Französisches Mediationszentrum in Paris und Hamburg]
[COMMERCIAL MEDIATION IN FRANCE]
Familienmediation in Frankreich (english)
Mediation in England & Wales
Dans cet article paru en Avril 2004 dans la revue Australienne 'Journal of family Studies',
Deborah Macfarlane analyse l’évolution, en France, de la Médiation familiale.
[zum Artikel]
The Centre for Effective Dispute Resolution is an independent non-profit organisation with
a public mission and supported by multinational business, law firms and public sector organisations. We work to cut the cost
of conflict and create a world of choice and capability in conflict prevention and resolution.
Das Civil Mediation Council akkreditiert MediatorInnen.
Selbstverständnis:
| Restatement of Objectives | |
The specific objects for which the CMC is established include: 1 to be a neutral and independent body to represent and promote civil and commercial mediation and other dispute resolution options as alternatives to litigation and thereby to further law reform and access to justice for the general public; 2 to create a culture of best practice by encouraging research, continuing education and quality standards in the field; by issuing codes of good practice; and by conducting accreditation of mediation providers and through them individual mediators; 3 to be a focal point for the impartial and learned consideration of issues surrounding mediation and other dispute resolution options; 4 to foster, and be a commissioning body for, research into the use and application of mediation and other dispute resolution options; 5 to be a forum for debating issues surrounding mediation including through an annual series of conferences and seminars; 6 to be a portal for access by potential users of and referrers to mediation and other dispute resolution options including judges, lawyers and the general public; 7 to establish and foster the fullest understanding amongst the judiciary, lawyers and the general public of mediation and other dispute resolution options, including means of access, cost-benefits and the simplicity of mediation procedure; 8 to identify and lobby for effective legal and regulatory provisions to support mediation and its effective use; and to offer to government and others access to the considered views of the mediation community as a whole; 9 to collate and offer appropriate information on and about mediation and other dispute resolution options including the means of access to services and practitioners; 10 to assemble and make generally available an impartial online library of information about mediation and other dispute resolution options including practice methods, accrediting bodies, providers and practitioners; and 11 to liaise with all other relevant bodies, persons and departments for the achievement of its purposes. |
|
Mediation in den Niederlanden
Nederlands Mediation Instituut: eine unabhängige Stiftung, gegründet von WissenschaftlerInnen und
RechtsanwältInnen 1993 zur Förderung der Mediation, Sicherstellung der Qualität von Mediation und
MediatorInnen:
Stichting Mediation in Milieu en Ruimtelijke Ordening (MRO):
"In der Wettbewerbsbedingungen von Umwelt-und Raumplanung kann direkt zu
Streitigkeiten zwischen zwei Parteien, zum Beispiel, zu einem Konflikt über ein Ärgernis
benachbarten Geschäfts-oder planen eine Diskussion zwischen zwei Gemeinden im Zusammenhang
mit der erwarteten Wettbewerb in der vorgeschlagenen Provisioning. Allerdings, viel mehr
wird mehr oder weniger komplexen Entscheidungsprozessen auf Problem mit (wahrscheinlich)
Interesse, können leicht dazu führen, dass Konflikte zwischen mehreren
Parteien. Dies kann auch ein oder mehrere Regierungen beteiligt sind, wie die
Entwicklung eines VINEX Standort mit Hilfe eines PPP oder den Bau eines
Pipeline durch das Wattenmeer.
Die Stiftung möchte die Parteien im Bereich der Umwelt
Entdecken Sie Chancen, dass die Mediation bietet ihnen, werden sie eher als die Initiative
, um ihre Konflikte und effektiv zu lösen oder Sackgassen zu
vermieden werden durch den Einsatz der Mediation.
Die Stiftung engagiert sich bei der Förderung der Mediation in den Bereichen Umwelt und
Planung eine große Anzahl von Aktivitäten, einschließlich:
The vereniging van Familierechtadvocaten Scheidingsbemiddelaars (vFAS) is an association of lawyers specialising in personal and family law. Moreover, a large number of
our associated members are trained lawyers/divorce mediators. Divorce mediators counsel couples who wish to sort
out the consequences of a divorce or separation by mutual agreement. Even when the partners do not (yet) agree
on the terms of the arrangements.
ADR Centrum voor het bedrijfsleven: innerbetriebliche Konfliktregelung
Statistiken über die Mediation in den Niederlanden
[Statistik 2008]
Europäiche Familien-Mediationsgesetze
[Übersicht über europäische Regelungen zur Familien-/Scheidungsmediation][Filler-Studie 'Wirtschaftsmediation im europäischen Vergleich]
Das Harvard Negotiation Project

Bau & Immobilien

SIMKO: 7 MediatorInnen, davon 2 eingetragen in der BMJ-Liste (Mag.Karin Dalinger, Gerald Schubernigg und
Karin Gruber, Christian Leitinger, Mag.Charlotte Kraus, Mag.Thomas Witosek, Mag. Katherina Hörl) bieten
unter anderem auch Mediation im Sport an.