- Unternehmenskultur
- MitarbeiterInnen-Motivation
- Innerbetriebliches Konfliktmanagement und Mediation
- Befragen Sie Ihre MitarbeiterInnen !
- Mobbing im Unternehmen
- Mediation vor Kündigung eines Lehrvertrages
- Arbeitsmedizin und Mediation
- Mediation vor dem Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
- Mediation auf den Universitäten/im Wissenschaftsbereich
- Links zu Organisationen und zu Informationen

'Der wachsende Druck auf die MitarbeiterInnen in den Betrieben führt zu einer Reduzierung der Arbeitsleistung. Daher sind heute nicht knallharte Manager gefragt, sondern emotional kompetente Führungskräfte mit ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten.' (Gerda Burger, Coach und Mediatorin, in den Oberösterreichischen Kammernachrichten v. 4.5.2001, Seite 18).
Die aktuelle monatliche Lehrlingsstatistik finden Sie hier..
Bericht 'Jugend ohne Netz - Übergänge zwischen Bildung und Arbeitsmarkt' Wien Nov. 2006
(Download 164 KB): Der im November 2006 vom AutorInnenteam
Zohreh Ali-Pahlavani, Edith Kugi, Richard Meisel, Alexander Prischl, Gabriele Schmid,
Susanne Schöberl, Michael Tölle, Rudolf Wallner und Günther Zauner zusammengestellte
Bericht behandelt die demographische Entwicklung, geht auf die Situation der Berufsorientierung
und Berufsvorbereitung von Jugendlichen, die duale Ausbildung, die berufsbildenden Schulen,
die Situation jugendlicher MigrantInnen und die berufliche Weiterbildung von Jugendlichen bis zum
Alter von 25 ein.
ATU58336946
- Begriffe, die im Rahmen des Ausbildungsübertritts gem §15a BAG verwendet werden
- Checkliste für ArbeitgeberInnen
- Checkliste für Lehrlinge
- Checkliste für Eltern
- Ablauf und Kosten der Lehrlingsmediation
- Formulare
- Liste der LehrlingsmediatorInnen österreichweit
- Texte & Links zur Lehrlingsmediation
- Aktuelles zur Mediation vor Lehrlingskündigung
- Was steht dazu im Regierungsübereinkommen?
- Wie ist dazu die Sicht der MediatorInnen?
- Welche Qualifikation brauchen MediatorInnen dafür?
- Politische Überlegungen zu diesem Vorhaben
- Vorgangsweise für die Umsetzung
- Derzeitige rechtliche Bestimmungen
- Fahrplan der Bundesregierung
- Links zu Beratungsstellen
- Vermittlung von Lehrlingen und Lehr-/Leerstellen
- Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer
- ibw-Zusammenstellung 'Berufsausbildungsrecht'
- Literatur zur Berufsausbildung
einvernehmliche Auflösung: Neben dem Ausbildngsübertritt gibt es nach wie vor die Möglichkeit, den Lehrvertrag einvernehmlich aufzulösen. Dazu brauchen nicht eigenberechtigte Lehrlinge die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und den Nachweise einer rechtlichen Beratung.
Zu beachten ist, daß das AMS dann nicht verpflichtet ist, einen Ausbildungsplatz in einem anderen Lehrbetrieb oder einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung zu beschaffen.
:
- Die Absicht zur Auflösung ist 3 Monate vor Ende des Lehrjahres (=beabsichtigter Zeitpunkt der Auflösung) der Lehrlingsstelle mitzuteilen.
- Wenn es einen Betriebsrat oder Jugendvertrauensrat gibt, auch diesem.
- Dazu verwenden Sie am einfachsten das Formular unter Punkt 1. (siehe Formulare)
- Das Ende des Lehrjahres ergibt sich aus dem Datum, das auf dem Lehrvertrag steht (das kann ungleich dem geplanten Lehrvertragsende sein).
- Der Mediator bzw. die Mediatorin ist 2 Monate vor Ende des Lehrjahres zu beauftragen.
- Die Mediation ist bis 1 Monat vor Ende des Lehrjahres abzuschließen (5 Tage davor). Es hat mindestens eine Sitzung mit der/dem Lehrberechtigten stattzufinden.
- 1 Monat vor Ende des Lehrjahres hat die Erklärung über die Auflösung zu erfolgen, Mitteilung an die Lehrlingsstelle.
- Will ich in diesem Lehrberuf bleiben ?
- Will ich in diesem Lehrbetrieb bleiben ?
- Wenn ich hier bleiben will: Weiß ich, was meine/e Lehrberechtigte/r von mir erwartet, damit der Lehrvertrag nicht aufgelöst wird?
- Soll mein Kind in diesem Lehrberuf bleiben ?
- Soll mein Kind in diesem Lehrbetrieb bleiben ?
- Weiß ich, was sich ändern muß, damit es wieder funktioniert?
- Nach Beauftragung durch die/den Lehrberechtigte/n und Übermittlung folgender Unterlagen (gescannt per email pa@ate.at oder per Fax +43-1-486 26 73):
- Lehrvertrag
- Kontaktdaten Lehrling, Ausbildner/in und unmittelbare/r Vorgesetzte/r (wenn möglich email und Mobiltelefonnummer)
- Formular 1 ("1. Mitteilung üüber die Absicht einer außerordentlichen Auflösung und die geplante Aufnahme eines Mediationsverfahrens") und Formular 2 ("2. Vorschlag/Einigung auf MediatorIn zur Durchführung des Mediationsverfahrens")
- Lehrlingsstellen nach Bundesländern
- Das gesamte Berufs-Ausbildungsgesetz
- Die frühzeitige Meldung für den Lehrling beim Arbeitsmarktservice ist möglich unter http://www.ams.at/sfa/nextjob.html
Die Formblätter der Lehrlingsstellen, die von MediatorInnen auf Seite 3 auszufüllen sind, können von folgenden Webservern heruntergeladen werden:
- Burgenland:
- Kärnten:
- Niederösterreich:
- allgemeine Informationen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=335591&DstID=982
- Formular: http://wko.at/wknoe/ba/formulare/Ausbildungsuebertritt.pdf
- Oberösterreich:
- Formular: http://wko.at/ooe/Bildung/lv/lv_pdf/Vorgehensweise-ausserordentliche-Aufloesung_20090310.pdf
- Salzburg:
- allgemeine Informationen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=285222&DstID=7092
- Steiermark:
- Tirol:
- Hauptseite: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=332313&DstID=1445
- Mitteilung über die Absicht zur Lösung: http://wko.at/tirol/bildung//lst/recht/ausserord_loesung/mitteilung_absicht.doc
- Verzicht auf das Mediationsverfahren: http://wko.at/tirol/bildung/lst/recht/ausserord_loesung/verzicht.doc
- Vorschlag eines Mediators zur Durchführung des Mediationsverfahrens: http://wko.at/tirol/bildung//lst/recht/ausserord_loesung/vorschlag_mediator.doc
- Lösung durch den Arbeitgeber: # http://wko.at/tirol/bildung/lst/recht/ausserord_loesung/arbeitgeber.doc
- Vorarlberg:
- Wien:
- Wirtschaftskammer Österreich:
- allgemeine Informationen: http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?BrID=4&SbID=1772&DstID=0
- LehrstellenberaterInnen-wertvolle KontaktpartnerInnen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=285123&DstID=0&BrID=4
- Formulare der Wirtschaftskammer Österreich:
- Mitteilung über die Absicht zur außerordentlichen Auflösung des Lehrverhältnisses: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_link.wk?AngID=3&DocID=868504&StID=407101
- Vorschlag eines Mediators zur Durchführung des Mediationsverfahrens: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_link.wk?AngID=3&DocID=868560&StID=407131
- Verzicht auf das Mediationsverfahren: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_link.wk?AngID=3&DocID=868546&StID=407124
Liste der LehrlingsmediatorInnen österreichweitAlle fü die Mediation mit Lehrlingen speziell geschulten MediatorInnen sind zu finden unter:
[Liste der LehrlingsmediatorInnen nach Bundesländern]Texte & Links zur Lehrlingsmediation[Änderung des Berufsausbildungsgesetzes, des Arbeitsmarktservicegesetzes, des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes, des Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetzes, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Landarbeitsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Sonderunterstützungsgesetzes, des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes 1988, des IAF-Service-GmbH-Gesetzes, des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, des Betriebspensionsgesetzes, der Konkursordnung und der Exekutionsordnung (NR: GP XXIII RV 505 AB 571 S. 61. BR: AB 7955 S. 757.)]
[Link zum Berufsausbildunbgsgesetz im RIS]
Kärnten:: [Änderung der Kärntner Landarbeitsordnung 1995]
Salzburg: [Salzburger Landarbeitsordnung 1995]
Tirol: [Gesetz vom 25. März 2009, mit dem die Landarbeitsordnung 2000 geändert wird]
Wien: [Gesetz, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird]
Literatur zur BerufsausbildungBroschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Lehre - Download .pdf 2MB
Aktuelles zur Mediation vor Lehrlingskündigung
- >Beschlossenes Gesetz Nationalrat & Bundesrat
- Regierungsvorlage vom 2.4.2008
- Stellungnahme von 'Mediation ohne Barrieren'
- Übersicht über die Stellungnahmen
- vorläufiger Ministerialentwurf (Stand: 26.1.2008)
- Stellungnahme des ÖGB zur Lehrlingskündigung
- Papier der Sozialpartner am 2.10.2007: Arbeitsmarkt - Zukunft 2010
- UnternehmerInnenumfrage zur Lehrlingskündigung
Beschlossenes Gesetz Nationalrat & Bundesrat[beschlossener Gesetzestext 5.6.2008 Nationalrat, 19.6.2008 Bundesrat]
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/BNR/BNR_00238/fname_112194.pdfRegierungsvorlage vom 2.4.2008[Regierungsvorlage zum Berufs-Ausbildungsgesetz vom 2.4.2008]
Gegenüberstellung Ministerialentwurf / bestehende Gesetze[Gegenüberstellung Ministerialentwurf/bestehende Gesetze]
Stellungnahme von 'Mediation ohne Barrieren'[Stellungnahmen von 'Mediation ohne Barrieren' zum Ministerialentwurf zum Berufs-Ausbildungsgesetz]
Übersicht über die Stellungnahmen[Stellungnahmen zum Ministerialentwurf zum Berufs-Ausbildungsgesetz]
vorläufiger Ministerialentwurf (Stand: 26.1.2008)[Entwurf vom 25.1.2008]
Stellungnahme des ÖGB zur Lehrlingskündigung
2.Okt.2007, FSG-Vorsitzender
Wilhelm Haberzettl zur Einigung über die Lehrlingfragen:
'GewerkschafterInnen tun sich natürlich schwer dabei, eine Regelung zu akzeptieren, die die Kündigung
von Lehrlingen ermöglichen soll. Dabei dürfen wir aber den Blick in die Praxis nicht vergessen: Schon
jetzt werden Lehrverhältnisse im ersten oder zweiten Lehrjahr gelöst - man hat sich 'einvernehmlich'
getrennt war bisher die Sprachregelung.' Die neue Regelung schreibe jetzt nicht nur Mediation vor, bevor gelöst werde.
Es gebe außerdem eine Garantie, daß die jungen Menschen in anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen
gleichwertige Ausbildungen samt Abschluß bekommen. 'Im Vergleich zur bisher ohnehin geübten Praxis ist das
ein riesiger Fortschritt.'
APA Meldung dazu vom 2.10.2007Papier der Sozialpartner am 2.10.2007: Arbeitsmarkt - Zukunft 2010
Arbeitsmarkt - Zukunft 2010: Vorschläge der Sozialpartner für ein Maßnahmenpaket zur
Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung
Ein umfangreicher Vorschlag für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 15 und 18 im Rahmen von Lehrberufen.
Im Rahmen dieser Überlegungen befindet sich auch der vorschlag, die (derzeit seitens des Dienstgebers (fast) unkündbaren ) Lehrverträge zum Ende des 1. oder 2. Lehrjahres auflösbar zu machen. Bedingung ist eine vorher stattfindende Mediation.
Die Mediation betreffender Auszug aus dem dem Papier 'Arbeitsmarkt - Zukunft 2010 - Vorschläge der
Sozialpartner für ein Maßnahmenpaket zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung'
vom 2.10.2007
Überlegungen aus MediatorInnensicht zum Papier der Sozialpartner
Gesamtes Papier der Sozialpartner zu Arbeitsmarkt - Zukunft 2010
UnternehmerInnenumfrage zur Lehrlingskündigung
Umfrage zur Lehrlingskündigung: Heftig ist die Diskussion rund um die Lockerung des Kündigungsschutzes
bei Lehrlingen. Im letzten Online-Voting sprechen die steirischen Unternehmer Klartext: 92 Prozent haben sich klar
für eine Lockerung ausgesprochen. Und dann wären auch drei Viertel der Unternehmer bereit, mehr Lehrlinge
einzustellen.
Was steht dazu im Regierungsübereinkommen?Im Regierungsprogramm für die XXIII.Gesetzgebungsperiode ist unter anderem eine wechselseitige Kündigungsmöglichkeit von Lehrverträgen zum Ende
des 1. und des 2. Lehrjahres vorgesehen, davor hat Mediation stattzufinden.
Die Details werden zwischen den Sozialpartnern (wenn möglich unter Mitwirkung der MediatorInnenvertretung!) auszuhandeln sein.Wie ist dazu die Sicht der MediatorInnen?Aus der Sicht der Mediation wird wichtig sein festzustellen, was unsere Aufgabe ist:
- Wird VOR einer Kündigung eine Mediation gemacht, OB gekündigt werden kann?
Dann brauche ich ja das Gesetz nicht ändern, das können die
UnternehmerInnen heute schon tun.
Wir haben dzt. rd. 130.000 Lehrverträge, voriges Jahr gab es 16.000 Auflösungen; ca. 100 sind streitig geworden, 2 wollten zurück ins Unternehmen, die anderen haben das angebotene Geld genommen.
- Kann das Unternehmen Lehrlinge kündigen, auch wenn bei der Mediation keine Einigung
erzielt wird? Dann ist dies ein Mißbrauch der Mediation, weil das Unternehmen
keinen Grund hat, sich wirklich einzulassen.
- Findet die Mediation statt, um ein Arbeitsgerichtsverfahren zu vermeiden?
Das wäre m.E: der einzig sinnvolle Fall, da haben beide zu gewinnen oder zu verlieren:
Thema ist, wer mehr Nachteile hat, so wie es im Arbeitsrecht eben vorgesehen ist.
Und hier ist auch der Raum fuer neue, konstruktive Lösungen. -
Dies gilt auch fuer die derzeit 16.000 Lehrvertragsauflösungen / Jahr, wo unter Mitwirkung kundiger MediatorInnen sicherlich bessere Möglichkeiten erarbeitet werden könnten.
Welche Qualifikation brauchen MediatorInnen dafür?Diese Frage ist aufgrund der an der Mediation teilnehmenden Personen (Setting) zu beurteilen. Einerseits wird der Lehrling mit uns arbeiten, andererseits VertreterInnen des Unternehmens. Analog zu den guten Erfahrungen in der Scheidungsmediation mit dem Vorhandensein des Wissens um beide Sphären scheint es auch hier ratsam, sowohl Wissen und Erfahrung aus dem betrieblich-juristischen Kontext als auch aus der Jugend- und Entwicklungspsychologie einzubringen.
Alle bisher in die Diskussion einbezogenen MediatorInnen und PsychologInnen, teilweise altgediente MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt und Kinder- und Jugendpsychologe, sind überzeugt, daß ein spezielles Know-How notwenig ist. Jugendliche sind in formellen Situationen oft überfordert. Von einer Gleichwertigkeit der Verhandlungspartner ist nicht die Rede. Eine anwaltschaftliche Vertretung entspricht nur bedingt dem Gedanken der Mediation - zu rasch passiert da eine Entmündigung der Verhandlungspartner, vergleichbar dem Gericht. Sowohl entwicklungspsychologisches Grundwissen als auch Wissen und Erfahrung in der Gesprächsführung mit Jugendlichen ist notwendig.
Es wurde und wird daher sowohl die Erfahrung der wirtschaftlich orientierten MediatorInnen (Experts Group Wirtschaftsmediation, Forum Wirtschaftsmediation, GWM (Wirtschaftstreuhänder-MediatorInnen)) als auch des Berufsverbands Österr. PsychologInnen (BÖP) heranzuziehen sein. Da fast alle diese Verbände Mitglieder des Dachverbands 'Netzwerks Mediation' sind, könnten die Koordinationsgespräche auf dieser Basis stattfinden.Politische Überlegungen zu diesem VorhabenDie politischen Überlegungen gelten zwei Zielen:
- Es sollen wieder mehr Unternehmen dazu animiert werden, mehr Lehrlinge aufzunehmen.
- Die Frage des Kündigungschutzes ist sehr sensibel; er schützt bis zu einem gewissen
Grad jene, die einen Job haben, verhindert aber die Neuaufnahme jener, die in die
geschützte Gruppe fallen und sich um eine Position bewerben.
- Viele Statistiken weisen jedenfalls darauf hin, daß Kündigungsschutz
durchaus auch 'nach hinten' losgehen kann:
- Die erschwerte Kündigung (SV-Strafbeiträge, Ablehnung durch das
Arbeitsgericht ist die Regel) der über 50-Jährigen führt dazu,
daß viele Unternehmen Menschen mit 49 kündigen und über 50 nicht
mehr anstellen.
- Die erschwerte Kündigung von begünstigt behinderten Menschen führt
dazu, daß kaum ein Unternehmen Personen aus dieser Gruppe aufnimmt
und lieber die 'Ausgleichstaxe' bezahlt.
- Seit längerer Zeit ist die gleiche Entwicklung bei den Lehrlingen zu beobachten:
Es wird wegen der gestiegenen Ansprüche der KundInnen an die Unternehmen, die
eine höhere Flexibilität notwendig macht, reduziert eingestellt.
- Offen ist, was der strikte Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr des Kindes
aufgrund von Elternteilzeit für Auswirkungen hat.
- Jene Jugendlichen, die eine Lehre begonnen haben, aber vorzeitig beenden,
sollen einer anderen (Berufs)Ausbildung zugeführt werden.
- Dies könnte mit Unterstützung der bewährten LehrstellenberaterInnen etc. eine
neue Lehrstelle sein.
- Aufnahme des Lehrlings in die Erstausbildungsangebote (mit Garantie! - d.h.,
das Schulsystem wird darauf vorzubereiten sein).
Vorgangsweise für die Umsetzung dieses VorhabensSoweit es uns MediatorInnen betrifft, haben wir folgende Informationen und Optionen:
- Die Regierung wird von den Sozialpartnern einen Vorschlag erwarten. Dies liegt einerseits daran,
daß diese Materie unterschiedlichste Interessen berührt, andererseits in der
Tatsache, daß das Lehrlingswesen in der Kompetenz der Wirtschaftskammer liegt.
- Die wesentlichen Sozialpartnerorganisationen snd nun teilweise in dieser Materie doppelt besetzt: Einerseits sind die bildungspolitischen Abteilungen der Kammern und der Industriellenvereinigung mit Lehrlingsfragen befaßt, soweit es um Inhalte, Form, Dauer etc. geht; andererseits sind es die sozialpolitischen Abteilungen, wenn es sich um arbeitsrechtliche Fragen handelt.
- Von Regierungsseite ist das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der Wirtschaftskammer zuständig, das gleiche Haus als Arbeitsministerium für die arbeitsrechtliche Seite. Das Sozialministerium ist für die Materie an sich nicht zuständig, außer bei sozialen Fragen, die aber meistens Länderkompetenz sind.
-
Der Regierungsbeauftragte für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung,
KR Egon Blum, hat dazu ebenfalls bereits Vorschläge unterbreitet. Er wurde im Jahr 2004
bestellt, um einerseits einem zukünftigen FacharbeiterInnenmangel entgegenzuwirken,
andererseits Kapazitäten für die Berufsausbildung Jugendlicher zu schaffen.
Folgende Informationen stehen dazu zur Verfügung:
Fahrplan der Bundesregierung
- Die Kompetenz für die Lehrlingsausbildung liegt bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), also weder im Unterrichtsministerium noch im Wirtschaftsministerium (bmwa). Das bmwa ist als Aufsichtsbehörde der WKO zuständig, aber in die Verhandlungen nicht eingebunden.
- Die Verhandlungen finden unter Federführung der WKO zwischen den Sozialpartnern statt. Weitere TeilnehmerInnen sind:
- Bundesarbeitskammer (AK)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
- Industriellenvereinigung (IV)
- Am 4. Mai 2007 fand eine weitere Verhandlungsrunde statt, zu der sowohl die ArbeitgeberInnen- als auch die ArbeitnehmerInnenseite ExpertInnen aus der Mediation eingeladen haben. Peter Adler hat als Mediator mit den meisten maßgeblichen KollegInnen aus den Mediationsverbänden Kontakt aufgenommen und ein Diskussionspapier vorgelegt:
- Welche MediatorInnen können herangezogen werden? (eingetr.MediatorInnen, Co-Mediation, Auftraggeber?)
- Erwartungen der Sozialpartner an die MediatorIn? (Protokoll vs. Verschwiegenheit, Feldkompetenz, Setting)
- Ablauf der Mediation
- Ort, Dauer und Zeitpunkt
- Die weiteren Schritte wären dann der Gesetzesentwurf, Ministerratsbeschluß, Begutachtung, Lesungen im Parlament, Nationalrats- und Bundesratsbeschlüsse; für wann diese geplant sind, wissen wir nicht.
Es empfiehlt sich, die Mediation so früh wie möglich (etwa 2-3 Monate davor) anzusetzen, um auch noch ohne unnötigen Zeitdruck die in der Mediation vereinbarten Lösungen zu suchen und umzusetzen.
Derzeitige rechtliche BestimmungenDer Lehrvertrag wird grundsätzlich für die Dauer der für jeden Lehrberuf festgelegten Lehrzeit (zwei Jahre, zweieinhalb Jahre, drei Jahre, dreieinhalb Jahre oder vier Jahre) abgeschlossen.
Im Rahmen der integrativen Berufsausbildung kann eine Verlängerung der Lehrzeit um bis zu zwei Jahre vereinbart werden.Auflösungsgründe für einen Lehrvertrag
Die Auflösung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform und bei minderjährigen Lehrlingen überdies der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Gründe, die den Lehrberechtigten zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigen:- wenn der Lehrling sich eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder einer sonstigen strafbaren Handlung schuldig macht, oder der Lehrling länger als einen Monat in Haft, ausgenommen Untersuchungshaft, gehalten wird;
- wenn der Lehrling den Lehrberechtigten, dessen Betriebs- oder Haushaltsangehörige tätlich oder erheblich wörtlich beleidigt oder gefährlich bedroht hat.
- wenn der Lehrling trotz wiederholter Ermahnungen die Berufschule nicht besucht oder seine Pflichten verletzt oder vernachlässigt;
- wenn der Lehrling ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis anderen Personen verrät oder es ohne Zustimmung des Lehrberechtigten verwertet oder einen seiner Ausbildung abträglichen Nebenerwerb betreibt oder ohne Einwilligung des Lehrberechtigten Arbeiten seines Lehrberufes für Dritte verrichtet und dafür ein Entgelt verlangt;
- wenn der Lehrling seinen Lehrplatz unbefugt verlässt;
- wenn der Lehrling unfähig wird, den Lehrberuf zu erlernen.
Gründe, die den Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigen:- wenn der Lehrling ohne Schaden für seine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen kann;
- wenn der Lehrberechtigte oder der Ausbilder die ihm obliegenden Pflichten gröblich vernachlässigt, den Lehrling zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht, ihn misshandelt, körperlich züchtigt oder erheblich wörtlich beleidigt
- wenn der Lehrberechtigte länger als einen Monat in Haft gehalten wird, es sei denn, dass ein gewerberechtlicher Stellvertreter (Geschäftsführer) oder ein Ausbilder bestellt ist;
- wenn der Lehrberechtigte unfähig wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen;
- wenn der Betrieb oder die Werkstätte auf Dauer in eine andere Gemeinde verlegt wird und dem Lehrling die Zurücklegung eines längeren Weges zur Ausbildungsstätte nicht zugemutet werden kann,
- wenn der Lehrling seinen Lehrberuf aufgibt.
Bei einvernehmlicher Auflösung des Lehrverhältnisses muss eine Amtsbestätigung eines Gerichts oder eine Bescheinigung einer Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Lehrling über die Bestimmungen betreffend die Endigung und die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses belehrt wurde.LehrstellenbörseLehrstellenboerseLinks zu Beratungsstellen
Die LehrstellenberaterInnen sind aufgrund der Initiative des Lehrlingsbeauftragten der Bundesregierung,
Komm.-Rat Egon Blum, innerhalb der bildungspolitischen Abteilungen der Wirtschaftskammern in allen
Bundesländern aufgebaut worden. Es wurden sehr gute Erfahrungen damit gemacht, neue Lehrplätze geschaffen,
Lehrbetriebe ermuntert, doch weiterzumachen etc. Geleitet und koordiniert werden die BeraterInnen
von Dr. Johann Steinringer, dem langjährigen Geschäftsführer des
ibw.
Wenn es Zweifel gibt, ob das Lehrverhältnis aufrechterhalten werden kann, dann sind diese Personen für den Betrieb, aber auch für die Lehrlinge gute Ansprechpartner:
Vermittlung von Lehrlingen und Lehr-/Leerstellen
lehrberuf.info: In der Polytechnischen Schule Enns wurde ein praxisorientiertes Projekt für
und von den Schülern der PTS Enns aufgesetzt mit den Zielen:
- Förderung der Lehrstellensuchenden österreichweit
- Vernetzung aller Institutionen und Bereitstellung notwendiger Informationen zum Nutzen aller Lehrstellensuchenden und Unternehmen
- Unterstützung lernschwacher Jugendlicher bzw. Jugendlicher mit Beeinträchtigungen über die Integrative Berufsausbildung (IBA) in Zusammenarbeit mit dem Bundessozialamt und sozialen Einrichtungen
'JEP'-Lehrlingsbetreuung
Mag.a Silvia Payer das Projekt 'JEP'-Lehrlingsbetreuung ins Leben gerufen.
Das oberste Ziel ist der Verbleib in der Lehrstelle, um den betreuten Lehrlingen eine durchgehende
Ausbildung im Lehrbetrieb zu ermöglichen und damit die Chancen am Arbeitsmarkt nachhaltig
zu sichern.
Den Lehrlingen wird damit der Einstieg ins Berufsleben erleichtert und Ihre Lernpotentiale können rechtzeitig erkannt und gefördert werden.ibw-Zusammenstellung 'Berufsausbildungsrecht'Das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) hat eine umfangreiche und sehr wertvolle Dokumentation des Berufsausbildungsrechts zusammengestellt. Der obige Link führt zu allen AnsprechpartnerInnen.
Die Lehrlingsstellen der WirtschaftskammerDie Lehrlingsstellen sind im übertragenen Wirkungsbereich der Bundesverwaltung tätig, bei der Wirtschaftskammer jedes Bundeslandes eingerichtet und erfüllen Aufgaben wie die Erteilung der Ausbildungsberechtigung für Lehrbetriebe, die Eintragung der Lehrverträge, die Organisation der Lehrabschlußprüfung und allgemein die Überwachung des Lehrlingswesens im jeweiligen Bundesland.
Lehrlingsstellen in Österreich
Die Psychologische Lehrlingsberatung des Landes Steiermark ist eine Einrichtung des Landes
Steiermark zur Unterstützung von Lehrlingen. Zur Zeit sind in der Psychologischen Lehrlingsberatung
drei Klinische- und Gesundheitspsychologinnen beschäftigt, welche kostenlose und vertrauliche
Beratungsgespräche anbieten, zwei davon sind die eingetragenen Mediatorinnen Ute Nagler und Tina Pach.
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Jugend
Weidinger & Partner - Auffangnetz für Lehrlinge ohne Lehrstelle :
KURIER-Artikel
Der Standard-ArtikelyLinks zur Organisationen und Informationen
AEIOU - Arbeitsfähigkeit erhalten für Individuen, Organisationen und Unternehmen:
ein EQUAL-Projekt,
im Zuge dessen die Forschungs- und Beratungsstelle 'Humane Arbeitswelt'
2002 von der AUVA gegründet wurde.
'Das Ziel von AEIOU ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die dazu führen sollen, daß die ÖsterreicherInnen länger gesund erwerbstätig sein können. 'MOBBING - TERROR IM BÜRO: Mobbing, die Personalpolitik mit anderen Mitteln, schadet der Gesundheit. Konfliktscheue Menschen sind häufiger die Opfer.
(Dr.med. Stefan A. BAYER, Facharzt f. Arbeits- und Betriebsmedizin, RHI Konzern)
ABC des Berufsausbildungsrechts - ein umfangreiches Service der Wirtschaftskammer Österreich.

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